Sonnenschirme & Co.: Handeln Gastronomen bald rechtswidrig?

Was die Gestaltung des Außenbereiches gastronomischer Betriebe anbelangt, mussten sich die Gastwirte bislang nur mit wenigen Einschränkungen seitens der Kommune auseinandersetzen. Dies scheint jedoch vorbei zu sein, da immer mehr Städte und Gemeinden ihre Sondernutzungssatzungen für den Innenstadt-Bereich anpassen. Nicht zuletzt durch den steigenden Anteil an Onlineverkäufen, der Druck auf den klassischen Einzelhandel macht, sollen Innenstädte wieder schöner und besucherfreundlich gestaltet werden. Dies kann je nach Richtlinien eklatante Auswirkungen auf Gastronomen und ihren Einsatz von Zelten, Sonnenschirmen und der Stromversorgung haben.

Verletzungsgefahr und eingeschränkte Ästhetik als Problemfelder

Die Anpassung der Satzungen für die Nutzung zentraler Außenbereiche hat vorrangig zwei Gründe. Zum einen tragen riesige Bierzelte, Blumenkübel aus Beton sowie Heizstrahler und sperrige Sonnenschirme selten zur attraktiven Wirkung einer Fußgängerzone bei. Viele Gastronomen möchten ihren Besuchern einen Sicht- und Windschutz bieten, das Ergebnis ist eine Abschottung vom Außenbereich der Fußgängerzone. Zum anderen ist es aus Sicherheitsgründen vielfach sinnvoll, bislang etablierte Regelungen einzuschränken. Nicht selten werden meterlange Kabel durch den öffentlichen Raum gespannt, um für Tische im Außenbereich höheren Komfort durch Heizstrahler oder Ventilatoren zu schaffen. Kommt es zu einem Unfall, kann dies für den Gastronom rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben.

Ein maßgeschneidertes Konzept als Lösung

Auch wenn viele Gastronomen neue Satzungen als Eingriff in ihre Gestaltungsfreiheit empfinden, ergibt sie in vielen Fällen Sinn. Hierdurch steht nicht die wirtschaftliche Zukunft von Restaurant, Café oder Biergarten auf dem Spiel, sofern in der neuen Situation richtig reagiert wird. Eine gute und durchdachte Planung des Außenbereiches hilft dabei, die bisherigen Sitzplätze zu erhalten und eventuell sogar Platz für neue Gäste zu gewinnen. Dies gilt unter anderem für die Anfertigung passgenauer Sonnenschirme, die exakt an der Fassade entlanggeführt werden können. Auch das platzsparende Aufstellen spezieller Ständer hilft dabei, Schirme in Sondermaßen richtig aufzustellen und bei Bedarf immer wieder neu auszurichten.

Mit professioneller Hilfe die eigene Gastronomie rechtskonform gestalten

Als erfahrener Partner im Bereich Sonnenschutz steht Ihnen unser Unternehmen mit großer Erfahrung zur Seite. Ob als Reaktion auf eine Satzungsänderung oder als intelligente Prävention zeigen wir Ihnen gerne, wie sich der Außenbereich Ihrer Gastronomie ansprechender gestalten lässt. Nutzen Sie beispielsweise die Vorzüge von Bodenhülsen für großformatige Sonnenschirme oder einen Mobilsockel mit 400-V-Stromanschluss, über den Sie einen Heizstrahler direkt betreiben können. Nach einer Kontaktaufnahme zeigen wir Ihnen gerne persönlich, welche technischen und gestalterischen Möglichkeiten sich exakt für Ihren gastronomischen Betrieb ergeben. Dies gilt natürlich stets orientiert an Ihrem Budget, schließlich muss die neue Umsetzung Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechen.

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